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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


lab. projects – Event management

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§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Angebote zwischen lab. projects und ihren Kunden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.​

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§2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Auftrag des Kunden.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der schriftlichen Vereinbarung zwischen lab. projects und dem Kunden.​

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§3 Vertragsschluss

3.1 Angebote von lab. projects sind unverbindlich und freibleibend.

3.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die schriftliche Bestätigung durch lab. projects zustande.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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§4 Leistungen von lab. projects

4.1 lab. projects verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen professionell und mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen.

4.2 Termine und Fristen sind verbindlich, sofern diese schriftlich bestätigt wurden.

4.3 Änderungen oder Zusatzwünsche des Kunden, die nach Vertragsschluss erfolgen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung und können Mehrkosten verursachen.

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§5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, lab. projects alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf Veranstaltungsorte, Genehmigungen und Sicherheitsanforderungen.

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§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung erfolgt gemäß dem im Vertrag festgelegten Angebot.

6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

6.4 Bei Zahlungsverzug behält sich lab. projects vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

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§7 Rücktritt und Stornierung

7.1 Der Kunde kann bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei lab. projects.
7.2 Bei einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:

  • Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Auftragssumme, zuzüglich aller bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten, wie Planungskosten und alle bereits getätigten und bestätigten Ausgaben.

  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Auftragssumme 

  • Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Auftragssumme

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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§8 Haftung

8.1 lab. projects haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet lab. projects nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

8.3 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 lab. projects übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.

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§9 Datenschutz

9.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

9.2 lab. projects verpflichtet sich, die Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist.

 

§10 Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von lab. projects, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
 

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